Ombudsperson für interne Meldestellen nach Hinweisgeberschutzgesetz 

Einrichtung Meldestelle

Wir erbringen für Sie die Aufgaben einer unabhängigen, vertrauenswürdigen Meldestelle. An diese neutrale und besonders geschützte Stelle können sich Personen, die einen Verstoß melden möchten, wenden. Das Gesetz gewährleistet hier einen Schutz vor Repressalien für die hinweisgebende Person. 

Vorteile eines Hinweisgebersystems mit Ombudsperson:

Bei dem von uns eingerichteten Hinweisgebersystem mit Ombudsperson kommunizieren der Hinweisgebende und die Ombudsperson über ein Meldeformular auf einer externen Webseite.  Es gilt das Gebot der Vertraulichkeit gem. §8 Hinweisgeberschutzgesetz in der Fassung vom 02.Juni 2023.